Abrechnung mit der Krankenkasse
Wir unterstützen Sie gern.
Hier einige Informationen zur ärztlichen Verordnung, Zuzahlung und Befreiung von der Zuzahlung:
• Mit der Hilfsmittelverordnung Ihres Arztes können Sie sich an uns wenden.
• Bei einigen Hilfsmitteln ist zur Kostenübernahme ein Kostenvoranschlag
notwendig, den wir bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
• Seit 2004 erfordern Hilfsmittel eine Zuzahlung. Sie beträgt 10% je Hilfsmittel (mindestens 5 Euro) –
die genauen Kosten erörtern wir Ihnen gern inm Rahmen unserer Beratung
• Dazu kommt wie bisher die Zuzahlung des Gebrauchswertanteils.
• Die Befreiung von der Zuzahlung ist einkommensabhängig. Im Bedarfsfall
fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach.